Veröffentlicht am von Jonas Keller
Die Frist für den Nachweis praktischer Fälle, die zur Erlangung einer Fachanwaltschaft erforderlich sind, wurde von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert. Diese Entscheidung stellt einen signifikanten Schritt in der Reform der Fachanwaltsordnung dar und soll dazu beitragen, den Zugang zur Fachanwaltschaft zu erleichtern, insbesondere für Berufseinsteiger und Anwältinnen, die familiären Verpflichtungen nachkommen müssen.
In den vergangenen Jahren hat sich die dreijährige Frist zunehmend als eine herausfordernde Zugangsschranke herauskristallisiert, wie das Anwaltsparlament in seiner jüngsten Sitzung erläuterte. Der Rückgang der Fachanwältinnen und Fachanwälte ist in verschiedenen Faktoren begründet, darunter ein verringertes Fallaufkommen und veränderte Stundensätze. Diese Entwicklungen sorgen nicht nur für einen stagnierenden Anstieg neuer Fachanwaltschaften, sondern erschweren insbesondere den Zugang für den anwaltlichen Nachwuchs. Es erweist sich als besonders herausfordernd für Anwältinnen, die oft zusätzliche familiäre Aufgaben zu bewältigen haben, was zu einer merklichen Abnahme der Zahlen in diesem Bereich führt.
Die verlängerte Frist zielt darauf ab, diesen Herausforderungen Rechnung zu tragen, indem sie mehr Zeit für die erforderliche praktische Erfahrung bietet. Dies soll nicht nur den Druck auf junge Anwälte mindern, sondern auch den Weg für eine breitere Teilnahme an Fachanwaltschaften ebnen.
Neben der Fristverlängerung wurde auch das anwaltliche Werberecht aktualisiert. Dies geschah in Anbetracht der jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die das Verbot der Werbung um Mandate relativiert haben. In einer Zeit, in der digitale Medien zum zentralen Informationsinstrument avanciert sind, ist eine Modernisierung der Vorschriften über das Werben um Mandate mehr als notwendig.
Der zuständige Ausschuss hat daher neue, zeitgemäße Vorschriften ausgearbeitet, um die bestehenden Regelungen zu präzisieren und neu zu strukturieren. Die Bedeutung digitaler Kanäle in der anwaltlichen Werbung erfordert eine Anpassung der Regeln, die zum Teil ehemalige Kommunikationsformen wie Briefbögen und Kanzleischilder in den Hintergrund rücken. Das neu gestaltete Abschnitt „Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit Werbung und Außenauftritt“ in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) reflektiert diese Entwicklung und wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Eng verbunden mit der Erweiterung der Nachweisfrist ist die umfassende Prüfung der Voraussetzungen für die Erlangung der verschiedenen Fachanwaltsbezeichnungen. Der zuständige Ausschuss befasst sich derzeit in umfangreichen Arbeitsgruppen mit den Anforderungen der einzelnen Rechtsgebiete. Ziel dieser Überprüfung ist es, die Anforderungen zu modernisieren und übermäßige Hürden abzubauen. Durch diese Maßnahmen wird angestrebt, die hohe Qualität der anwaltlichen Arbeit auch weiterhin sicherzustellen.
Die Satzungsversammlung hat beschlossen, die Anpassungen in den Bereichen Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht vorzunehmen. Zudem stehen auch die verbleibenden Fachanwaltschaften auf der Agenda der Überprüfung. Diese Änderungen sind essenziell, um den Ansprüchen und Bedürfnissen einer dynamischen Rechtslandschaft gerecht zu werden.
Neben den inhaltlichen Änderungen wurden auch redaktionelle Anpassungen beschlossen, die eine Vereinheitlichung der Schreibweisen von Gesetzeszitaten zum Ziel haben. Solche Anpassungen sind von Bedeutung, um die Klarheit und Konsistenz der rechtlichen Dokumente zu gewährleisten.
Zudem berichtet der Ausschuss 5 über die allgemeine Fortbildungspflicht, während der Ausschuss 7 die Qualität anwaltlicher Arbeit im Umgang mit digitalen Technologien und künstlichen Intelligenztools thematisiert. Diese Aspekte sind in der heutigen Zeit unverzichtbar, da sie die zukünftige Ausrichtung der anwaltlichen Praxis maßgeblich beeinflussen.
Die Maßnahmen, die in der letzten Sitzung der Satzungsversammlung beschlossen wurden, sind weitreichend und sollen signifikante Verbesserungen im Zugang zu Fachanwaltschaften sowie in der Ausgestaltung des anwaltlichen Werberechts bewirken. Durch die Anpassungen wird nicht nur die Teilhabe an der Fachanwaltschaft erleichtert, sondern auch sichergestellt, dass die anwaltliche Qualität in der digitalen Ära bewahrt bleibt. Die nächsten Schritte zur Implementierung dieser Beschlüsse sind bereits in Planung und werden in naher Zukunft auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer bekannt gegeben.
Quelle: https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/satzungsversammlung-beschliesst-neue-regeln-fuer-fachanwaltschaften-und-anwaltliche-werbung-139622
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